Noch ein guter Grund zu spenden:

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131).

Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe. Darunter fallen alle Zuwendungen an das Rote Kreuz, sowie die Förderbeiträge unserer unterstützenden Mitglieder.

Im Spendenformular des jeweiligen Hilfsprojektes können Sie deshalb angeben, ob Sie Ihre Spende absetzen möchten. Ihre Daten werden dann von uns an das Finanzamt übermittelt und die Spende wird in Ihrem Steuerausgleich automatisch berücksichtigt.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Spendenabsetzbarkeit

Was mache ich, wenn ich meine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns dies bekannt geben, damit wir Sie diesbezüglich nicht unnötig anschreiben. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: spenden(at)s.roteskreuz.at

Bekomme ich automatisch eine Spendenbestätigung zugesandt?

Ab dem Jahr 2017 werden Spendenbestätigungen nicht mehr automatisch zugesandt, können auf Anfrage aber jederzeit ausgestellt werden.

Kontaktdaten:

Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Salzburg
Kommunikationsabteilung
Sterneckstraße 32
5020 Salzburg

Tel: 0662 / 8144 - 10332

E-Mail: spenden(at)s.roteskreuz.at

Können auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden?
  • Privatpersonen können Sachspenden nicht steuerlich absetzen
  • Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen

Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres

Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung von 10% des Gewinnes aus dem laufenden Wirtschaftsjahr.

Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nach zu weisen. Für Unternehmen ist der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar

Wie und wann übermittelt das Rote Kreuz meine Spendendaten an das Finanzamt?

Wir werden Ihre Spendensumme in verschlüsselter Form Ende Februar jeden Jahres an das Finanzamt übermitteln. Für Zahlungen ab dem Jahr 2017 können wir Nachmeldungen bis 5 Jahre rückwirkend einmelden.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Warum kann ich auf Erlagscheinen des Roten Kreuzes kein Geburtsdatum bekannt geben?

Obwohl einige NGOs eine Erlagschein-Variante mit einem Feld für das Geburtsdatum verwenden, hat sich das Rote Kreuz dagegen entschieden. Der Grund ist, dass die Information auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden. Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gutgeschrieben.

Was mache ich, wenn ich mein Geburtsdatum übermittelt habe, aber meine Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken. Bitte wenden Sie sich dazu per Email an: spenden(at)s.roteskreuz.at

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Was passiert, wenn eine falsche Summe gemeldet wurde?

Manchmal kann es leider vorkommen, dass wir von der Bank nur unvollständige Spenderdaten erhalten und damit die Spende nicht eindeutig einer Person zuweisen können. Sollten wir nicht alle Ihre Spenden eines Jahres an das Finanzamt übermittelt haben, informieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Falls möglich, senden Sie uns bitte eine Auflistung all Ihrer Spenden des betreffenden Jahres sowie Informationen, wie wir Sie im Falle von Rückfragen am besten erreichen können. Sobald wir alle Ihre Spenden richtig zugeordnet haben, senden wir die korrigierte Summe an das Finanzamt und Ihre Spenden werden in Ihrem Steuerausgleich korrekt berücksichtigt.

Wer ist für diese Gesetzesänderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen.

Kann ich anonym für das Rote Kreuz spenden?

Selbstverständlich können Sie uns auch eine anonyme Spende zukommen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir Ihre Spende in einem solchen Fall nicht dem Finanzamt melden können. Ihre Spende wird somit auch nicht steuerlich geltend gemacht.

Worauf muss ich achten, damit die steuerliche Absetzbarkeit gewährleistet werden kann?

Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Warum braucht das Rote Kreuz mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Einmeldung zukommen lassen?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: spenden(at)s.roteskreuz.at oder telefonisch siehe Kontaktdaten.

Welche Daten muss ich bekannt geben, damit die Spende steuerlich abgesetzt werden kann?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie eine Familienmitgliedschaft haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.

Betrifft mich die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Welche Vorteile bringt mir die neue Regelung?

Seit dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich des Vorjahres vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie kann ich meine Spende einmelden?

Seit dem Jahr 2018 werden Ihre Spenden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt wurden zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt

Ist auch der Mitgliedsbeitrag an das Rote Kreuz steuerlich absetzbar?

Ja, auch der gesamte Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar, ebenfalls Zahlungen für Lotterie und Gewinnspiel des Roten Kreuzes.

Bei weiteren Fragen zur Spendenabsetzbarkeit, helfen wir Ihnen gerne weiter:

Unser Engagement ist vielfältig

Ihre Spende hilft uns zu helfen.

Unterstützen Sie uns durch eine Spende, damit Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird:

Mein Rotes Kreuz Salzburg

Unser Engagement als größte humanitäre Hilfsorganisation ist vielfältig: Eine allgemeine Spende hilft, wo die Not am Größten ist.

Herzenswunsch-Hospizmobil

Wir erfüllen schwerkranken Menschen letzte Herzenswünsche und bringen sie noch einmal zu ihren Liebsten oder an einen Lieblingsort.

Freiwilligkeit

Wir brauchen Ihre Hilfe für die Aus- und Weiterbildung unserer vielen Freiwilligen, die in ihrer Freizeit für andere selbstlos da sind.